Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag fallen ab dem 01.01.2007 für internetfähige PCs Rundfunkgebühren bei der GEZ an, wenn nicht bereits ein anderes Rundfunkempfangsgerät in den betreffenden Räumlichkeiten bereitgehalten wird.
Hiervon besonders betroffen sind kleinere Selbständige und Freiberufler, die ihre PCs ausschließlich für ihre berufliche Tätigkeit und nicht zum Rundfunkempfang nutzen. Für diesen Personenkreis kommt nun mit der bevorstehenden Gebührenpflicht ein weiterer aus Sicht der Betroffenen ärgerlicher und überflüssiger Kostenfaktor hinzu.
Hatten im Vorfeld der Neuregelung bereits Interessenverbände von Unternehmern und Freiberuflern gegen die neue Gebührenpflicht für PCs protestiert, hat sich nun auch der Bund der Steuerzahler mit seinem Präsidenten Karl Heinz Däke abermals zu Wort gemeldet und die neuen Rundfunkgebühren für internetfähige PCs als weltfremd und unternehmerfeindlich bezeichnet.
Es bleibt abzuwarten, wie das im März 2006 zu den neuen GEZ-Gebühren für internetfähige PCs angerufene Bundesverfassungsgericht entscheiden wird.