Zentrales Mahngericht nun auch für Berlin und Brandenburg zum 01.07.2006
Nach der gemeinsamen Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung für Justiz und des Ministeriums für Justiz des Landes Brandenburg soll durch den Beschluss des Berliner Senats und der Landesregierung Brandenburg vom 29.11.2005 zum 01.07.2006 ein Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg errichtet werden. Durch Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg vom 13.12.2005 wurde sodann zwischen beiden Ländern die Errichtung des zentralen Mahngerichts Berlin-Brandenburg beim Amtsgericht Wedding vereinbart.
Im Amtsgericht Wedding werden schon seit Jahren die Berliner Mahnverfahren (jährlich ca. 430.000) zentral in einem automatisierten Verfahren bearbeitet. Ab dem 01. Juli 2006 soll das Gericht als zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg auch die Mahnverfahren aus dem Land Brandenburg (jährlich ca. 90.000) bearbeiten. Damit erzielen beide Länder Synergien: Die Mahnverfahren aus Brandenburg werden schneller und wirtschaftlicher bearbeitet, in Berlin werden die vorhandenen Ressourcen noch stärker genutzt. Gerade Unternehmen mit hohen Kundenzahlen erhalten damit die Möglichkeit, Forderungen länderübergreifend in einem automatisierten Mahnverfahren geltend zu machen. Beide Länder erbringen so einen weiteren Beitrag zur modernen, effizienten und bürgerfreundlichen Justiz, stärken dadurch die Region Berlin-Brandenburg insgesamt und gehen einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Fusion.