Buch: Zwangsversteigerung24 – Bieterhandbuch für Zwangsversteigerungen
Autor: Rayner Jankowski
Kurzbeschreibung
Mit Zwangsversteigerung24 wird in 3., überarbeiteter und erweiterter Auflage ein Handbuch für das Zwangsversteigerungsrecht vorgelegt, das ausschließlich auf die Interessen der Bieter und Käufer gerichtet ist. Neben Informationen über Ablauf und Hintergründe einer Zwangsversteigerung bietet Zwangsversteigerung 24 als erstes Werk in Deutschland eine umfassende Übersicht zu den Informationsquellen.
Es werden Lösungsmöglichkeiten für Problemobjekte, Problemeigentümer und Problemmieter vorgestellt. Zum Beispiel wann, gegen wen und wie das Sonderkündigungsrecht nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) effektiv genutzt wird. Und wieviel eine Zwangsräumung kosten kann.
Die Kosten, die dem Ersteher anfallen, also Grunderwerbssteuer, Zuschlagsgebühr und Eintragungsgebühr, werden in übersichtlichen Tabellen dargestellt; bis zum Verkehrswert 1 Million Euro. Berücksichtigt wird zudem jeweils der Zuschlag bei 50 bis bei 100 Prozent des Verkehrswertes (in 10 %-Schritten).
Die wachsende Bedeutung der freiwilligen (privaten) Grundstücksversteigerung neben der gerichtlichen Zwangsversteigerung machte es notwendig, auch diesen Weg des Immobilienerwerbs zu beschreiben. Auch hierfür werden in einer Tabelle die Kosten des Erstehers bis zum Gebot von 1 Million Euro dargestellt (Courtage, Notar, Anderkonto, Auflassung und Eintragung, Löschung der Auflassung, Grunderwerbssteuer).
Ein kleines Verzeichnis der in der Immobilienbranche üblichen Abkürzungen hilft, Gutachten, Amtsblätter, Immobilienanzeigen und Versteigerungskalender leichter zu verstehen.
Im Anhang finden sich in Auszügen die relevanten Gesetze.
Hinweis zur Neuauflage:
Während die Gesetzesänderungen im Jahre 2004 vorausschauend bereits in der ersten Auflage im Jahre 2002 eingearbeitet waren, ist es auch bedingt durch die Januar 2007 in Kraft getretenen Änderungen des ZVG notwendig geworden, Zwangsversteigerung24 zu überarbeiten und zu erweitern. Nunmehr kann der Gutachter unter bestimmten Umständen für ein fehlerhaftes Gutachten haftbar gemacht werden. Der Meistbieter wird in diesem Punkt als Beteiligter betrachtet. Auch die Mehrwertsteuererhöhung von 16 auf 19 % mußte in dem Kapitel „Freiwillige Grundstücksversteigerung“ berücksichtigt werden.
Die vorherige Auflage wurde auf Internetforen, welche von Rechtspflegern stark frequentiert werden, in einem Punkt durchaus kritisch betrachtet. Das Kapitel „Die betreibende Bank als Bietkonkurrentin“ wird in der Rechtspflegerpraxis teilweise anders gesehen. Da jedoch die Schuldnereigentümer mehr und mehr selbstbewußt werden, sollte der Bieter durchaus vorsichtig sein. Denn der BGH überrascht regelmäßig mit seiner Rechtsanschauung. Aus diesen Gründen wurden die Standpunkte nicht revidiert, sondern um die (noch) herrschende Meinung ergänzt.
Eine wichtige Änderung ist der Wegfall von Mieterschutzrechten. Hatte in der Vergangenheit ein Mieter einen verlorenen Baukostenzuschuß bzw. eine verlorene Mietvorauszahlung für Instandsetzung oder Bau nach § 57 c ZVG geleistet, konnte der Ersteher von seinem Sonderkündigungsrecht erst nach dem Abwohnen dieser Leistungen nutzen. Dies soll nun nicht mehr möglich sein. Das dürfte m.E. nach nicht problemlos durchsetzbar sein. Der Bieter sollte weiterhin Anmeldungen von Mietern ernsthaft prüfen und sein Gebot vom Ausgang dieser Prüfung abhängig machen.