Buch: Das Lexikon der Justizirrtümer. Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler
Autor: Hans-Dieter Otto
Kurzbeschreibung
Sie werden plötzlich verhaftet, mitten aus dem Leben gerissen, werden verurteilt und kommen hinter Gitter. Nach Jahren der Angst und Verzweiflung ist endlich bewiesen, dass sie unschuldig sind. Mit einer meist nur sehr kleinen Entschädigung und tiefen Rissen in der Seele werden sie zurück ins Leben geschickt. Die Opfer der Justiz sind erschreckend häufig, es gab sie zu allen Zeiten und in allen Ländern. Hans-Dieter Otto ist den spektakulärsten Fällen aus Geschichte und Gegenwart nachgegangen. Seine umfassende Sammlung lässt den Leser erschauern und bietet nur wenig Grund für Hoffnung und Vertrauen.
Aus der Amazon.de-Redaktion:
Irren ist menschlich. Im Gerichtssaal soll Justitia, eine Göttin, ihres Amtes walten. Und Götter dürfen nicht irren. Und also auch nicht ihre Stellvertreter, in diesem Falle die Richter. So jedenfalls muss man das Memento Hans-Dieter Ottos verstehen, demgemäß dem (Straf-)Richter das menschliche Recht zu irren nicht zukommt. Außerdem hat Otto Rezepte bei der Hand, wie Fehlurteile vermieden werden können. Denn: „Es gibt keine unvermeidbaren Justizirrtümer.“ Eine der 13 Quellen, denen die Fehler der Justiz dem Autor zufolge geschuldet sind, ist das Fehlen einer Sammlung von Justizirrtümern, an denen sich die Fehlerursachen ablesen ließen. Und vor allem diesem Mangel will er mit seinem Buch Abhilfe schaffen.
167 Fehlurteile sowie ein Kapitel über „Allgemeine Irrtümer zum Strafrecht“ hat der Autor auf gut 500 Seiten zusammengetragen. Geschildert wird jeweils der zu Grunde liegende Fall sowie — aus der Perspektive dessen, der es besser weiß — (oft recht knapp) die Gründe dafür, weshalb es sich um ein Fehlurteil handelt und warum es hätte nie dazu kommen dürfen. Nicht immer ist die Ursache ein „Irrtum“. Allzu häufig ist es nichts weiter als willentlich und im klaren Bewusstsein betriebene Rechtsbeugung, die den Fehlurteilen zu Grunde liegt.
Hierzu gehören auch jene, die ganz im Sinne des herrschenden Gesetzes gefällt wurden, das aber selbst unverkennbar nichts anderes als Unrecht war. Die Urteile des Volksgerichtshofes im nationalsozialistischen Deutschland sind hier ebenso zu nennen wie die von weltlichen Gerichten verhängten Urteile in den Hexenprozessen zwischen dem 13. und 17. Jahrhundert. Von alldem und vielmehr hat Otto haarsträubende Beispiele in seiner Sammlung, die den Leser ein ums andere Mal ausrufen lassen: Wo, Göttin, bist du gewesen?
Die Beispielsammlung, so beeindruckend ihre Fülle ist, ließe sich erheblich erweitern. Das freilich wäre, wie man nach der Lektüre des Buches sagen darf, recht ermüdend. Was man sich stattdessen wünschte, wäre hier und da etwas mehr Ursachenanalyse. Hier verlässt sich der Autor zu sehr darauf, dass die Fallgeschichte für sich spricht. Wie heißt es oft so schön am Ende eines mit dem Blick auf weitere Förderung verfassten Forschungsberichts? Further research is necessary. Und so ahnt man: Das Lexikon der Jusitzirrtümer wird nicht das letzte Wort Ottos in dieser Sache gewesen sein. –Andreas Vierecke