Buch: Mitbestimmung im Sport. Eine rechtstatsächliche und rechtsvergleichende Untersuchung der Mitbestimmungsformen im deutschen und US-amerikanischen Leistungssport. (Beiträge zum Sportrecht; BSR 10)
Autor: Adrian Fikentscher
Kurzbeschreibung
Mit der zunehmenden Professionalisierung des Sports stellt sich verstärkt die Frage nach der Mitwirkung der Sportler an den Entscheidungen der Sportorganisationen. Während die entsprechende rechtliche und rechtspraktische Entwicklung in Deutschland nur allmählich voranschreitet, beruht der professionelle Sport in den USA seit mehreren Jahrzehnten auf der Mitbestimmung als wesentlichem Element der Sportorganisation.
Mit der Erörterung der Mitbestimmung im deutschen Sport in rechtstatsächlicher, rechtsvergleichender und rechtsdogmatischer Sicht betritt der Verfasser Neuland. Er beschreibt und bewertet die rechtstatsächliche Lage in Deutschland, vergleicht sie mit der US-amerikanischen Rechtsentwicklung, zeigt die mit der Anwendung des kollektiven Arbeitsrechts auf den Sport verbundenen rechtsdogmatischen Schwierigkeiten auf und entwirft unter Berücksichtigung der sportspezifischen Besonderheiten und der die Praxis beherrschenden Interessen Mitbestimmungsmodelle für den Individual- und Mannschaftssport.
Der Autor bewegt sich in der Schnittmenge zwischen Arbeits-, Vereins-, Verfassungs- und Kartellrecht. Aufgrund einer Differenzierung zwischen Arbeits- und Organisationsbedingungen nimmt Adrian Fikentscher eine Neubewertung der Arbeitnehmereigenschaft des Sportlers im Dreiecksverhältnis Sportler-Verein-Verband vor. Er prüft die Möglichkeiten und zu beachtenden Grenzen des Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrechts ebenso wie die verfassungs- und kartellrechtlichen Schranken der Mitbestimmung im Sport. Vor diesem Hintergrund stellt und bejaht er die Frage nach einem sportspezifischen Anspruch auf Mitbestimmung. Klassische Probleme des Sportrechts wie Verbandsstrafe, Nominierung, Transfersystem und Gehaltsobergrenzen erfahren durch den kollektivrechtlichen Ansatz einen Perspektivenwechsel. Die interdisziplinäre Methode trägt dazu bei, daß der rechtspraktische Kontext nicht verlorengeht.