Über die Hälfte der EMA Auskünfte (Einwohnermeldeamtsanfragen) müssen heute elektronisch eingeholt werden. Falls es das Amt anbietet, bucht Supercheck die manuelle Nachbearbeitung von Negativauskünften mit, d. h. sollte eine EMA im Rahmen einer elektronischen Anfrage negativ verlaufen, geht diese in die für Sie kostenfreie manuelle Nachbearbeitung beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
Hier können ggf. durch eine individuelle Betrachtung weitere Erkenntnisse einfließen, die aus einem negativen Ergebnis evtl. doch ein positives machen. Bitte nicht falsch verstehen: Dies bedeutet dass Supercheck den EMA Prozess so optimal wie möglich für Sie gestaltet. Dies impliziert nicht dass ein von Supercheck geliefertes EMA Ergebnis im Negativfall nochmals gesondert kostenfrei nachbearbeitet wird.
Generell ist man gerade bei manuellen Auskünften der Ämter von deren zeitlichen Fenstern abhängig. Die durchschnittliche Dauer bei manuellen Einwohnermeldeamtsanfragen liegt bei 11 Tagen und bei elektronischen Anfragen bei 4 Tagen. Hinzu kommen noch 2-7 Tage für die Zustellbarkeitsprüfung (abwählbar). Im Einzelfall kann es jedoch zu sehr viel längeren Bearbeitungszeiten kommen. In diesen Fällen erinnert Supercheck das jeweilige Amt nach ca. 4 Wochen.
Quelle: Supercheck Newsletter
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