Eine Adressermittlung an sich ist ein komplexer und aufwendiger Prozess. Über umfangreiche interne und externe Datenbanken sowie Einwohnermeldeämter ermittelt Supercheck die neuen Adressen und prüft anschießend meist schriftlich (vorausverfügter Brief) auf Zustellbarkeit. Sofern aktuelle Telefonnummern vorhanden sind, werden diese ebenfalls mit angegeben.
++ Erfahrungen nutzen ++
Wir bewerten Ermittlungsergebnisse sehr differenziert. Bei einer positiven Ermittlung ist das einfach. Man hat, was man braucht und ist zufrieden. Einer negativen Adressermittlung steht man meist enttäuscht gegenüber und hakt den Fall vorschnell ab. Doch das muss nicht immer die Konsequenz sein!
Wir möchten Ihnen helfen, insbesondere aus einem negativen Ermittlungsergebnis in einigen Fällen mit wenig Zusatzaufwand doch noch Positives zu erzeugen. Zukünftig erhalten Sie im Rahmen der Ergebnisbenachrichtigung Handlungsempfehlungen mitgeliefert. Auf Basis eines Ermittlungsergebnisses erhalten Sie die von uns empfohlene Folge-Ermittlung um Ihre Gesamterfolgsquote damit nochmals um 5 bis 10% zu steigern.
++ Negativ ist nicht immer dauerhaft negativ ++
Beispielsweise macht es einen großen Unterschied, ob das Ermittlungsergebnis „Person nie gemeldet oder gemeldet gewesen“ oder „war gemeldet und ist jetzt unbekannt verzogen“ lautet. Im letzteren Fall haben wir wahrscheinlich eine Einwohnermeldeamtsanfrage zum Zeitpunkt des Umzugs durchgeführt. Hierbei lag noch keine Rückmeldung des neuen Einwohnermeldeamts vor. Da die Wahrscheinlichkeit 70% beträgt, dass sich Personen, die einmal gemeldet waren, auch wieder neu anmelden, macht eine neue terminierte EMA in 90 bis 120 Tagen Sinn und führt in einem Großteil der Fälle zu einem positiven Ergebnis.
Unsere Handlungsempfehlungen dienen Ihnen demnach als Wegweiser, der Ihnen helfen soll den maximalen Erfolg aus Supercheck zu ziehen!
Wir informieren Sie, wenn dieser Service freigeschaltet wird. Dies ist für die nächsten Wochen vorgesehen.
Quelle: Supercheck Newsletter
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