Automatisierte Übermittlung der Einwohnermeldeamtsdaten:
Neben den Melderegisterauskünften gibt es zahlreiche Datenübermittlungen, die im Gesetz geregelt sind. Die Meldebehörde darf beispielsweise Alters- und Ehejubiläumsdaten an die Presse weitergeben. Einwohner haben die Möglichkeit, ohne Begründung Übermittlungen unbefristet sperren zu lassen. Somit entfallen automatisierte Datenübermittlungen ohne berechtigtes Interesse!
Manuelle Auskunftssperren:
Die Sperre der Melderegisterauskunft kann dann beantragt werden, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass aus der Auskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit erwachsen kann. Über den Antrag entscheidet die Meldebehörde.
Quelle: Supercheck Newsletter
Anmeldung für Neukunden: Hier klicken