Ab dieser Woche werden wir unsere Ermittlungsergebnisse um konkrete Handlungsempfehlungen erweitern. Die Ermittlungsergebnisse werden umfassender beschrieben und zu jedem Ergebnis (insbesondere den negativen Ermittlungen) schlagen wir eine Handlungsempfehlung vor, denn nicht jedes Ermittlungsergebnis ist dauerhaft negativ. Durch weitere Ermittlungen oder zeitgesteuerte zusätzliche EMAs können Sie die Erfolgsquote nachträglich steigern.Diese Maßnahme sehen wir als weiteren Schritt Ihren Ermittlungserfolg nachträglich zu maximieren. Falls Sie für die Ergebnisdarstellung die bisherige Form beibehalten möchten, so können Sie dies in Ihrem Kundenbereich abändern.
++ Wo finden Sie diese Handlungsempfehlungen ? ++
Öffnen Sie ein Ermittlungsergebnis. Am unteren Ende des Ermittlungsergebnisses sehen Sie ein neues Feld „Unsere Handlungsempfehlung“. Darunter finden Sie den Button „Folge-Ermittlung beauftragen“. Wenn Sie der Handlungsempfehlung folgen, können Sie also direkt durch drücken des Folge-Ermittlung-Buttons eine neue Ermittlungsart wählen. Die Auftragsdaten (Name, Adresse) werden dann automatisch in die neue (Folge-) Ermittlungsart übernommen, sofern Sie dies wünschen.
++ Erweiterte Ergebniserklärungen ++
In diesem Zusammenhang haben wir auch unsere Ergebnistexte verbessert und die Erklärungen der Ermittlungsergebnisse detaillierter dargestellt. Sollten Sie diese detaillierte Darstellung nicht wünschen und die ursprüngliche kompakte Form vorziehen, so können Sie die Anzeigeform in Ihrem Kundenbereich (Vorgabe zur Ergebnisformatierung) selbst bestimmen.
Quelle: Supercheck Newsletter
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