Im Rahmen unserer Zustellbarkeitsprüfung versenden wir, wie Sie wissen, ein vorausverfügtes anonymisiertes Schreiben an die neu ermittelte Adresse. Dies ist die zuverlässigste Form der Zustellbarkeitsprüfung um sicher zu stellen, dass die ermittelte Adresse nicht nur neu, sondern auch verwertbar ist.Monatlich erhalten wir bis zu 200 gefälschte Postrückläufer. Schuldner senden uns unseren Brief zurück mit teils abenteuerlichen Vermerken von „bin verzogen“ bis zu „schon lange verstorben“. Diese Briefe werden dann einfach in den nächsten Briefkasten geworfen mit der Gewissheit, dass die Post ja der Beförderungspflicht unterliegt und dass auch alles was im Briefkasten liegt befördert werden muss. Auch finden sich hier professionelle Fälschungen. Teilweise wird der offizielle Postrückläufer-Poststempel nachempfunden, sodass der Brief einen offiziellen Eindruck macht (das ist Urkundenfälschung). Unsere geschulten Mitarbeiter erkennen solche Fälschungen zumeist und fallen auf solche Tricks nicht herein.
Wichtig ist, dass auch Sie sich zumindest bei einem kleineren Teil der Schuldner auf eine kreative Form krimineller Energie einstellen müssen. Als generelle Vorsichtsmaßnahme empfiehlt es sich immer neutrale Briefe ohne Absender zu verwenden. Auch ob das jeweilige Klischee der Frankiermaschine bereits zuviel verrät, sollte intern geprüft werden. Testweise können Sie auch neue Dinge ausprobieren, z.B. farbige bzw. knallrote Umschläge um Aufmerksamkeit zu erzeugen und ein Signal abzusetzen.
Quelle: Supercheck Newsletter
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