Negativ ist nicht gleich negativ. Eine Anschriftenermittlung die mit dem Ergebnis endet „Nie gemeldet oder gemeldet gewesen“ hat eine andere negative Güte als die Aussage „Gemeldet, aber nicht mehr wohnhaft“.
Folgende Ermittlungsergebnisse sind meist TEMPORÄR negativ:
++ Ergebnis: Code 47 – unbekannt verzogen ++
Die Person war dort gemeldet ist jetzt mit unbekanntem Ziel verzogen.
++ Ergebnis: Code 48 – Gemeldet, aber nicht mehr wohnhaft ++
Die Person ist dort noch amtlich gemeldet, jedoch verlief unsere Zustellbarkeitsprüfung (Zustellung anonymisierter Brief) negativ.
Beide Ermittlungsergebnisse erscheinen auf den ersten Blick negativ. Jedoch bietet Ihnen unser Ermittlungssystem bei diesen Rückmeldungen automatisch eine terminierte Folge-Einwohnermeldeamtsanfrage in xxx Tagen an. Die Anzahl der Tage können Sie selbst bestimmen.
Hintergrund: Die Einwohnermeldeamtsanfrage fand zum Zeitpunkt des Umzugs der Zielperson statt. Die Person war gemeldet, hat sich jedoch NOCH nicht neu angemeldet. Laut unserer Erfahrung melden sich ca. 80% der ehemals gemeldeten Personen auch wieder neu an. Dies bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist an neue Anschriften / Erkenntnisse zu gelangen, wenn eine weitere (kostenpflichtige) Einwohnermeldeamtsanfrage in ca. 3 Monaten durchgeführt wird. Dann sollte der Umzug abgeschlossen, und die Person neu angemeldet sein.
Quelle: Supercheck Newsletter
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