Die Föderalismuskommission hat beschlossen, dass das Meldewesen von kommunaler Hand in die Verantwortlichkeit des Bundes übergeht. So wird es auch in Deutschland – neben dem bereits sehr gut funktionierenden Österreich – ein elektronisches Melderegister geben. Bis 2007 müssen sämtliche 5.900 Einwohnermeldeämter „innerbehördlich“ vollelektronisch miteinander kommunizieren. Und ab 2009 wird es unter Berücksichtigung eines geänderten Melderechtsrahmengesetzes nur noch elektronische Einwohnermeldeamtsauskünfte (EMA) an die Privatwirtschaft geben. Doch diese Änderung wird die schätzungsweise 6 bis 8 Prozent in Deutschland lebenden und nirgends gemeldeten Personen nicht ausfindig machen können. Im Gegenteil: Gerade Schuldner melden sich immer häufiger nicht an-, ab oder um, um ihren Gläubigern auf diese Art und Weise zu entfliehen. Datenbankrecherchen, wie sie Supercheck anbietet, werden daher auch nach 2009 eine wirkungsvolle Möglichkeit sein, nicht gemeldete Personen ausfindig zu machen.Bis 2009 muss jedoch der größte Nachteil der elektronischen EMA beseitigt werden. Denn bedingt durch Nuancierungen in der Schreibweise eines Namens ( Anfragename: Hans-Werner Müller „mit Bindestrich“ und gemeldet jedoch als „Hans Werner Müller“ ohne Bindestrich ) verliert man durch eine elektronische EMA heute bis zu 30 Prozent der eigentlich dort gemeldeten Personen. Dies gilt auch für kleinste Schreibänderungen, Umlaute oder ausländische komplizierte Namen. Das Melderechtsrahmengesetz lässt heute nur 100 Prozent Treffer zu, d. h. der angefragte Datensatz muss mit dem „gemeldeten“ Datensatz zu 100% übereinstimmen. Ist das nicht der Fall heißt es: „Im Melderegister nicht zu ermitteln“ oder „Nicht gemeldet oder gemeldet gewesen“ Im Gegensatz dazu bearbeitet bei einer schriftlichen Einwohnermeldeamtsanfragen der Sachbearbeiter des Amts jeden Fall einzeln und korrigiert diese Nuancierungen manuell nach.
Quelle: Supercheck Newsletter
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