Laut Akademie.de und Supercheck: Ärzte, Zahnärzte und Angehörige der nichtmedizinischen Heilberufe müssen angesichts schleppender Zahlungseingänge immer öfter Patienten zur Zahlung der Patientenhonorare mahnen. Knackpunkt: Das Eintreiben der Forderung muss immer unter Berücksichtigung der Schweigepflicht erfolgen – und das erschwert das Mahnen gegenüber Patienten erheblich.
Die sinkende Zahlungsmoral unter Patienten belastet inzwischen jede zweite Arztpraxis: Im Durchschnitt verliert eine Arztpraxis ca. 1% ihres Umsatzes durch Forderungsausfälle; etwa jede 5. Honorarabrechnung muss mindestens einmal angemahnt werden. Auch verziehen immer mehr Patienten „unbekannt“. Dies betrifft nicht alle Ärzte gleichermaßen, sondern verstärkt Praxen die auf Rechnung Dienstleistungen erbringen, also an Privatpatienten. Hier stehen schönheitschirurgische Leistungen an vorderster Stelle, denn solche Leistungen werden fast ausnahmslos nicht von der Krankenkasse übernommen. Auch die braven Tierhalter bezahlen ihren Tierarzt immer seltener. Das Problem wird von Jahr zu Jahr deutlicher. Je weniger die öffentlichen Krankenkassen an ärztlichen Kosten decken, desto mehr muss der Patient aus privater Tasche bezahlen. Mit der Konsequenz, dass der Anteil an „Privatpatienten“ in den Arztpraxen steigt, und damit die in anderen Wirtschaftsteilen bereits bekannten verbundenen Probleme wie Zahlungsstörungen und „unbekannt verzogen“.
Quelle: Supercheck Newsletter
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