Wie Sie wissen, beginnt ab 01. Januar 2009 die Zeit der (fast) rein elektronischen Melderegisterauskunft (EMA). Unternehmen können dann einfache Melderegisterauskünfte sukzessive nicht mehr schriftlich anfordern oder zahlen einen überproportional höheren Preis. Als eines der e-Government-Projekte zielt der Staat darauf ab, seine Umsätze mit weniger Personal abzuwickeln.Diese „Do-it-yourself“ Variante führt jedoch zu teils deutlich schlechteren Ergebnissen. Im elektronischen Abgleich gibt es keine Autokorrektur-Funktion wenn Namen unvollständig oder nicht richtig geschrieben werden. Die Systeme akzeptieren nur 100%-ige Übereinstimmungen, alleine aus Datenschutz- und Haftungsgründen. Die bisherige manuelle Papierbearbeitung hat zwar länger gedauert, jedoch konnte hier der Sachbearbeiter des Amts bei Abweichungen manuell Korrekturen vornehmen. Dieser kleine Unterschied wird die anfragenden Unternehmen bis zu 30% Erfolgsquote kosten. Denn oft sind die Namen in den Kundenkarteien der Unternehmen nicht haargenau identisch mit den Meldedaten. Bindestriche, lange und ausländische Namen führen zwangsweise zu Unterschieden in der Schreibweise und demnach zu einer Nichtbeauskunftung.
Eine weiteres Problem ist, dass sich Unternehmen auf jedem Stadtportal anmelden müssen und (nachdem das Meldeamt nach langer Suche und mit Glück gefunden wurde) die Zahlungsabwicklung wieder kompliziert und von Ort zu Ort unterschiedlich ausfallen wird. Operiert wird zudem mit diversen Zahlarten sowie teils kreativen Pins und Tans.
Auch mit der elektronischen EMA wird natürlich das „alte“ Problem mit meldeunwilligen Personen bestehen bleiben. Viele Schuldner haben mittlerweile bemerkt, dass ihre Daten an anfragende Unternehmen / Gläubiger weitergegeben werden und vermeiden eine Meldung beim Einwohnermeldeamt. Dies funktioniert ganz gut, wenn man keine öffentlichen Leistungen bezieht (Arbeitslosengeld, Hartz IV), und damit zwingend gemeldet sein muss. Um gerade die Adressen dieser Personen ermitteln zu können und um Ihre Erfolgsquote in der Adress-Ermittlung weiter zu erhöhen, baut Supercheck seine Ermittlungsstufen I und II (Datenbankrecherchen) Zug um Zug aus.
Quelle: Supercheck Newsletter
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