Naturgemäß stellt kaum ein Schuldner einen Nachsendeantrag und ist somit auch nicht über die Umzugsdatenbank ermittelbar. Zudem melden sich immer mehr Schuldner nicht mehr an-, ab oder um und sind so über Einwohnermeldeamtsanfragen nicht mehr ermittelbar. Seit Mitte 2005 sind weder eine Abmeldebestätigung noch eine Einzugsbestätigung des Vermieters notwendig. Eine physische Überprüfung der Wohnanschrift seitens des Ordnungsamts findet auch nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen statt. Insofern muss man dem Antragsteller Glauben schenken, wenn dieser beim Einwohnermeldeamt seine „neue“ Adresse hinterlegt.
Immer wichtiger werden somit die Ermittlungsstufen I und II von Supercheck. Hier werden Eigenbestände und externe Konsumentendatenbanken abgefragt. Jeder Treffer wird gesondert auf Zustellbarkeit geprüft und erst dann ausgeliefert. So wird eine teuere Einwohnermeldeamtsanfrage nicht mehr notwendig. Sollte ein Datenbanktreffer einmal doch nicht zustellbar sein, stornieren wir diese Kosten und führen kostenpflichtig die noch verbleibende Stufe III ( EMA ) für Sie durch.
Quelle: Supercheck Newsletter
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