Zweck einer Arbeitgeber-Ermittlung ist es, Aufschluss über die Arbeitssituation eines Schuldners zu erhalten. Aufgrund dessen lässt sich z. B. das Gehalt des Schuldners pfänden, aber auch eine bessere Diskussionsgrundlage zur Vereinbarung von individuellen Zahlungsabsprachen mit dem Schuldner schaffen.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Arbeitgeber-Ermittlung das Umfeld des Schuldners in Bezug auf einen möglichen Arbeitgeber befragt wird. Ein Datenbankzugriff z.B. auf die Datenbanken der Arbeitsämter oder Versicherungsanstalten ist uns aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt.
Dennoch ist eine Arbeitgeber-Ermittlung, auch nach Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung, in vielen Fällen ein wirksames Produkt, um doch noch seine Forderung durchsetzen zu können. Die Limitierungen durch das neue sog. „P-Konto“ erfordern weitere vollstreckungswirksame Informationen.
Quelle: Supercheck Newsletter
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