Wenn Supercheck für Sie eine Einwohnermeldeamtsanfrage durchführt, so ist das Ihre frische EMA. Sie können von uns jederzeit einen Nachweis / Kopie dieser EMA anfordern. Wir senden Ihnen diesen Nachweis dann zu, in einigen Fällen ist er zudem zwingend erforderlich, beispielsweise wenn die Person geheiratet hat und Sie das Forderungskonto umschreiben müssen. Bei Namensänderungen sind amtliche Nachweise zwingend erforderlich.
Einige Dienstleister führen jedoch nicht in jedem Fall eine neue aktuelle und frische Einwohnermeldeamtsanfrage durch, sondern greifen auf eine alte vorangegangene EMA Auskunft zurück. Das gilt dann, wenn die gleiche Person 2x oder öfter angefragt wird. Bei der zweiten oder einer weiteren EMA über die gleiche Person wird dann die alte Auskunft wie eine frische EMA bepreist und ausgeliefert. Der Kunde glaubt dann eine aktuelle Auskunft geliefert zu bekommen, erhält jedoch eine gegebenenfalls veraltete Information und zumindest ein altes Ergebnis.
Wie können Sie sicherstellen, dass ein frisches Ergebnis erzeugt wurde?
Ganz einfach. Lassen Sie sich von Ihrem Anbieter einen Nachweis Ihrer in Auftrag gegebenen EMA zusenden, und zwar mit Datum und Unterschrift ( bei manuellen EMA ) des Sachbearbeiters.
Stoßen Sie hier auf Ausreden wie: „Wir vernichten aus Datenschutz- oder Speichergründen die EMA sofort“, dann wissen Sie woran Sie sind und haben definitiv eine alte EMA Informationen erhalten.
EMA Auskünfte ändern sich teilweise täglich und so kann eine EMA wenige Stunden später bereits ein anderes Ergebnis bringen.
Quelle: Supercheck Newsletter
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