Wir empfehlen, Briefe an Schuldner weitgehend zu anonymisieren. Absender wie „Kanzlei“ oder „Inkassounternehmen“ führen gegebenenfalls zu einer unerwünschten Reaktion, die in einigen Fällen vermeidbar wäre. Denn Schuldner sind kreativ und nicht wenige initiieren Ihren Postrückläufer selbst. Man schreibt einfach „unbekannt verzogen“ darauf und wirft den Brief in den Postkasten, wohlwissend dass er beim Gläubiger wieder landet. Oder das Schreiben wird direkt an der Haustür nicht angenommen, da man aufgrund des Absenders bereits vermutet, dass sich der Brief als unangenehme Forderung entpuppt.
Quelle: Supercheck Newsletter
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