Lautet im Rahmen der Anschriftenermittlung das Ermittlungsergebnis: „Person positiv verstorben“, dann bedeutet diese zweideutige Aussage, dass die Adresse sehr wohl neu und zustellbar ist / war, die betroffene Person jedoch leider verstorben ist.
Auch dies ist kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Helfen wird Ihnen hier das Produkt Supercheck 16 (Erbenermittlung). Denn Forderungen gehen an die Erben über. Insofern prüfen wir zuerst, ob die Person tatsächlich verstorben ist (Einwohnermeldeamt) und ermitteln dann über das Nachlassgericht, ob und von wem das Erbe angetreten wurde. Hiernach übermitteln wir Ihnen die Namen der Erben, damit Sie Ihre Forderungen dort geltend machen können.
Quelle: Supercheck Newsletter
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