Zweck einer Arbeitgeber-Ermittlung ist es, Aufschluss über die Arbeitssituation eines Schuldners zu erhalten. Aufgrund dessen lässt sich z. B. das Gehalt des Schuldners pfänden, aber auch eine bessere Diskussionsgrundlage zur Vereinbarung von individuellen Zahlungsabsprachen mit dem Schuldner schaffen. Bitte beachten Sie, dass bei einer Arbeitgeber-Ermittlung das Umfeld des Schuldners in Bezug auf einen möglichen Arbeitgeber