Automatisierte Übermittlung der Einwohnermeldeamtsdaten: Neben den Melderegisterauskünften gibt es zahlreiche Datenübermittlungen, die im Gesetz geregelt sind. Die Meldebehörde darf beispielsweise Alters- und Ehejubiläumsdaten an die Presse weitergeben. Einwohner haben die Möglichkeit, ohne Begründung Übermittlungen unbefristet sperren zu lassen. Somit entfallen automatisierte Datenübermittlungen ohne berechtigtes Interesse! Manuelle Auskunftssperren: Die Sperre der Melderegisterauskunft kann dann beantragt werden,