Naturgemäß stellt kaum ein Schuldner einen Nachsendeantrag und ist somit auch nicht über die Umzugsdatenbank ermittelbar. Zudem melden sich immer mehr Schuldner nicht mehr an-, ab oder um und sind so über Einwohnermeldeamtsanfragen nicht mehr ermittelbar. Seit Mitte 2005 sind weder eine Abmeldebestätigung noch eine Einzugsbestätigung des Vermieters notwendig. Eine physische Überprüfung der Wohnanschrift seitens