++ 1. Schritt: Bonitätsprüfung ++
Um zu realisieren, ob eine Vollstreckung Sinn macht, muss mittels einer Bonitätsprüfung sichergestellt werden, ob sich eine solche Maßnahme überhaupt lohnt. Liegen harte Negativmerkmale (Eidesstattliche Versicherung, Insolvenz, Haftanordnung) vor, so kann man vorerst weitere Maßnahmen einstellen.
Eine Bonitätsprüfung ist online über www.supercheck-bonitaet.de möglich. Das Produkt nennt sich Supercheck 30 und kostet 5,90 Euro netto. Sie erhalten in diesem Fall die Auskunft sofort mit Gerichtsangabe und Aktenzeichen des Eintrags.
Sollten Sie das Ergebnis nicht umgehend benötigen oder auch keinen Zugang auf www.supercheck-bonitaet.de besitzen, dann empfiehlt sich das Produkt Supercheck 10 (Bonitätsprüfung Privatpersonen kurz) Die Prüfung kostet 5,90 Euro netto und dauert 2-3 Tage.
Empfehlenswert ist auch die Allzweckwaffe bzw. das Kombiprodukt Supercheck 11 (Vollstreckungsauskunft Privatpersonen). Denn als einziges Produkt beinhaltet diese Prüfung neben einer Bonitätsprüfung (Supercheck 10) auch eine Arbeitgeberermittlung (Supercheck 15) und eine Prüfung auf Immobilieneigentum (sofern möglich) sowie die Angabe des Familienstands. Die Kosten liegen bei 30,00 Euro netto, die Ermittlungszeit beträgt 5-15 Tage.
++ 2. Schritt: Kontoprüfung ++
Die Kontopfändung ist ein wichtiger Teil im Rahmen der Vollstreckung, aber auch teuer. Ein Pfändungsüberweisungsbeschluss (PFÜB) kostet in der Regel 40-50 Euro und funktioniert in 60% der Fälle nicht. Das Konto ist dann bereits gesperrt oder erloschen oder nicht mehr existent. Ärgerlich, denn die Kosten sind bereits entstanden.
Um dem vorzubeugen, empfiehlt sich das Produkt Supercheck 13 (Prüfung von Bankverbindungen). Achtung: Wir dürfen hier keine neuen Kontoverbindungen ermitteln (gesetzlich verboten), sondern wir prüfen die von Ihnen angegebene Kontoverbindung auf Existenz, d. h. ob es das betroffene Konto noch gibt. Ist das Konto existent und einzugsfähig und gehört es der betroffenen Person oder Firma? Fällt jetzt die Prüfung (Kosten: 4,00 Euro, Ermittlungszeit: 3-7 Werktage, teilw. länger) positiv aus, ist ein nachfolgender PFÜB sehr viel versprechender, d. h. durch das Investment von 4,00 Euro sparen Sie sich viele teuere negative PFÜBS. Die Kontoprüfung beinhaltet keine Betragsprüfung, d.h. wir können selbstverständlich nicht prüfen wie viel auf dem betroffenen Konto liegt. Zum einen dürfen wir das nicht und zum anderen ändert sich der Zustand ggf. sekündlich. Eine Prüfung auf den zu pfändenden Betrag würde also keinen Sinn ergeben.
++ 3. Schritt: Arbeitgeberermittlung ++
Viele Unternehmen warten nach Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung die Wohlverhaltensphase ab und werden dann nach 3 Jahren wieder aktiv. Hier wird nicht berücksichtigt, dass die meisten Schuldner jedoch umgehend versuchen, wieder zu Einkommen zu gelangen und einer Arbeit nachgehen wollen. Wird eine neue Einkommensquelle / Arbeitsstelle erschlossen, meldet das der Schuldner in der Regel nicht dem / den Gläubiger(n). In der Regel kann jedoch über eine Arbeitgeberermittlung je nach Portfolio in 30% der Fälle ein neuer Arbeitgeber ermittelt werden, sodass Sie umgehend eine Lohnpfändung lancieren können. Denn besonders bei der Lohnpfändung gilt, – wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Über eine Arbeitgeberermittlung (Kosten: 18,00 Euro, Ermittlungsdauer: 5-15 Tage) lassen sich so ertragreiche Inkassoquellen erschließen.
Quelle: Supercheck Newsletter
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