Bevor die eigentliche Adressermittlung sinnvoll starten kann, werden im Eiltempo umfangreiche Plausibilitätsprüfungen durchgeführt. Da dies auch unseren Kunden nicht immer bekannt ist, möchten wir Ihnen hier beispielhaft einige unserer Routineprüfungen aufzeigen:++ Dublettenprüfung ++
Bei mehreren Anfragesätzen zur gleichen Anschrift wird nur ein Auftragssatz bearbeitet, die Folge-Dubletten werden kostenfrei mit dem gleichen Ergebnis beauskunftet.
++ Postalische Normierung ++
Die eingelieferte Anschrift wird postalisch normiert und – soweit möglich – korrigiert. Ungültige und nicht korrigierbare Anschriften werden kostenfrei als Plausibilitätsfehler zurückgeliefert
++ Postfachprüfung ++
Eingelieferte Postfach-Adressen werden im Rahmen der postalischen Normierung als ungültige Anschriften eingestuft
++ Firmen-Filter (Bei Auftragsart Anschriftenermittlung Privatpersonen) ++
Eingelieferte Firmenadressen werden (soweit erkennbar) als Plausibilitätsfehler zurückgeliefert
++ Anredeprüfung/Ergänzung ++
Bei fehlenden Anreden wird (soweit eindeutig feststellbar) bei einem Datenbanktreffer die Anrede ergänzt
++ Geburtsdatumsprüfung ++
Ein angegebenes Geburtsdatum wird bei eingehenden Personendaten auf Plausibilität geprüft (Alter zwischen 16 und 105 Jahren). Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir keine minderjährigen Personen beauskunften. Diese Ermittlungen geben wir Ihnen kostenfrei zurück.
++ Prüfung auf Doppel-Personenanfragen ++
Anfragesätze, in denen mehrere Personen in einem Datensatz angefragt werden, werden als Plausibilitätsfehler zurückgeliefert
++ Syntax-Prüfung der Hausnummer ++
Die Hausnummer-Inhalte eingelieferter Auftragssätze werden geprüft auf zusätzliche Informationen („c/o“-Angaben oder sonstige Zusätze). Evtl. Zusatzinformationen werden automatisch korrigiert
Quelle: Supercheck Newsletter
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