Die schriftliche Zustellbarkeitsprüfung funktioniert wie folgt: Nach Ermittlung der neuen Adresse senden wir einen vorausverfügten, voll frankierten Brief an die Adresse. Sollte dieser innerhalb einer gegebenen Frist nicht zurückgesandt werden, so gilt der Brief als zugestellt und die neue Adresse als zustellbar.
Diese Methode ist die hochwertigste, heute verfügbare Methode, um eine Zustellbarkeit sicherzustellen. Ohne Zustellbarkeitsprüfung würden bis zu 25% der angeblich neuen Adressen als erneute Postrückläufer auf Ihrem Tisch landen.
Sollte ein Brief von Ihnen dennoch einmal nicht zustellbar sein, melden Sie dies bitte umgehend unserem Support-Team zwecks individueller Prüfung.
Quelle: Supercheck Newsletter
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