Die derzeitige Wirtschafts- und damit Vertrauenskrise wirkt sich deutlich auf das Thema Bonitätsprüfungen und Wirtschaftsauskünfte aus. Wer weniger vertraut, verschafft sich mehr und detailliertere Informationen über seine Geschäftspartner als bislang. Hierbei möchten wir erklären, welche Möglichkeiten bei der Prüfung von Privatpersonen generell bestehen:
Was kann geprüft werden:
- Harte Negativmerkmale:
(Schuldnerregister: Haft, Insolvenz, Eidesstattliche Versicherungen) Liegen diese vor, ist der Schuldner „amtlich“ und somit offiziell zahlungsunfähig oder sehr eingeschränkt zahlungsfähig. - Mittlere Merkmale:
Hier werden bekannte Inkassovorgänge gemeldet, d.h. es sind Zahlungsstörungen über die Person bekannt. Somit gilt die Person als problembehaftet. - Weiche Merkmale:
Auf Wunsch werden soziodemographische Merkmale (Informationen über Wohnort, z. B Liefer- oder Rechnungsadresse) zurückgemeldet. Diese haben generell eine eingeschränkte Aussagekraft und dienen als Indiz, falls weitere Informationen (mittlere oder harte Merkmale) nicht vorliegen.
Wer wird geprüft:
Meist Privatpersonen (Erstkunden oder periodisch Bestandskunden) im Rahmen der Kundenanbahnung oder Vollstreckung!
Antwortzeiten:
Sofortauskunft, ca. 1-2 Sekunden
Quelle: Supercheck Newsletter
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