Antwort:
Hierfür haben wir einen komplexen mehrstufigen Prozess etabliert. In wenigen Fällen können wir bereits auf elektronischem Wege die Zustellbarkeit sicherstellen. Dies bedeutet, dass durch den Abgleich mit externen Datenbanken sichergestellt wird, dass die Person an der neuen Anschrift „angekommen“ ist und dort Waren und Dienstleistungen bereits konsumiert.
In den restlichen und somit meisten Fällen führen wir eine schriftliche Zustellbarkeitsprüfung durch. Dies bedeutet, dass wir ein vorausverfügtes vollfrankiertes Schreiben an die neue Adresse senden. Erhalten wir innerhalb einer gesetzten Frist unseren Brief nicht zurück, gilt die neu erhobene Anschrift als zustellbar. Beide Methoden gelten als die hochwertigsten heute verfügbaren Methoden, um eine Zustellbarkeit sicherzustellen. Denn kommt unser Brief an, dann gilt das auch für Ihre Post.
Quelle: Supercheck Newsletter
Anmeldung für Neukunden: Hier klicken