Einem Bauherrn kann gegen die zuständige Kommune ein Schadensersatzanspruch zustehen, wenn er im Vertrauen auf eine erteilte Baugenehmigung durch einen begonnenen Hausbau Aufwendungen tätigt, die sich später als nutzlos herausstellen, weil sich die erteilte Baugenehmigung als rechtswidrig erweist. Den Bauherrn kann jedoch ein anspruchsminderndes Mitverschulden treffen, wenn er das Bauvorhaben trotz eines Nachbarwiderspruchs in Angriff nimmt.
Urteil des BGH vom 24.04.2008
Aktenzeichen: III ZR 252/06
BGHR 2008, 899
NJW 2008, 2502