Wurden Gewerbemieträume an einen Einzelhandelskaufmann vermietet und wird das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung in eine GmbH umgewandelt (§ 152 UmwG), so hat dies das Erlöschen der von dem Kaufmann geführten Firma und den Übergang des gesamten Vermögens des Unternehmers einschließlich der Verbindlichkeiten als Gesamtheit auf den übernehmenden Rechtsträger zur Folge.
Damit gehen auch kraft Gesetzes und somit unabhängig von der Zustimmung des Vertragspartners die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag über und ein Wechsel tritt in der Person des Mieters dahingehend ein, dass Mieter nicht mehr der Einzelhandelskaufmann, sondern die GmbH ist.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 19.08.2008
Aktenzeichen: 1 U 108/08
Der Betrieb 2008, 2241