Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg verstößt es nicht gegen Treu und Glauben, wenn der Arbeitgeber in einem Kleinbetrieb das Arbeitsverhältnis mit seiner Ehefrau vor dem Hintergrund eines laufenden Scheidungsverfahrens kündigt. In einem derartigen Fall ist es nachvollziehbar, wenn der Ehemann als Arbeitgeber keine Grundlage mehr für eine persönliche Zusammenarbeit mit seiner Ehefrau sieht.
Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 09.05.2008
Aktenzeichen: 6 Sa 598/08
FamRB 2008, 291