Gibt ein Architekt eine unzutreffende Baufortschrittsanzeige ab und wird diese bestimmungsgemäß an die den Bau finanzierende Bank weitergeleitet, so haftet der Architekt der Bank auf Schadensersatz, wenn diese aufgrund der Anzeige Auszahlungen vornimmt, die nach dem tatsächlichen Baufortschritt noch gar nicht fällig gewesen wären. Ein Schaden kann insbesondere eintreten, wenn der Bauträger nach den unberechtigten Auszahlungen in Insolvenz gerät.
Urteil des OLG Saarbrücken vom 15.05.2008
Aktenzeichen: 8 U 119/07 – 32
NJW-Spezial 2008, 525
IBR 2008, 660