Gewähren Gesellschafter der GmbH ein Sanierungsdarlehen und wird das Darlehen später nicht zurückgezahlt, kann der Verlust einkommensteuerrechtlich als (nachträgliche) Anschaffungskosten der Beteiligung berücksichtigt werden.
Urteil des BFH vom 19.08.2008
Aktenzeichen: IX R 63/05
DStR 2008, 2215