Eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Brandenburg könnte das gesamte Vergütungssystem im öffentlichen Dienst durcheinander wirbeln. Nach Auffassung der Arbeitsrichter stellen nämlich die Lebensaltersstufen im Vergütungssystem des BAT eine nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unzulässige Altersdiskriminierung dar und sind deshalb unwirksam. Daher steht auch jüngeren Arbeitnehmern ein Anspruch auf Vergütung nach der höchsten Lebensaltersstufe zu. Dies gilt allerdings nur für die Grundvergütung und nicht für den Ortszuschlag. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit wurde die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.
Urteil des LAG Brandenburg vom 11.09.2008
Aktenzeichen: 20 Sa 2244/07 (nicht rechtskr.)
Pressemitteilung des LAG Brandenburg