Eine Frau hatte für sich und ihren kleinen Sohn eine Pauschalreise nach Ägypten gebucht. Der Reiseveranstalter musste die Reise jedoch absagen, weil das gebuchte Hotel noch nicht fertiggestellt war. Die Kundin verlangte neben der Rückzahlung des Reisepreises Schadensersatz u.a. für die im Hinblick auf den ausgefallenen Urlaub nutzlos angeschafften Kindersandalen in Höhe des vollen Kaufpreises.
Das Amtsgericht Hannover kürzte den Anspruch um die Hälfte mit der Begründung, es gebe für Kindersandalen einen Gebrauchtmarkt (z.B. bei eBay), wo mindestens 50 Prozent des Neupreises erzielt werden könnten.
Urteil des AG Hannover vom 08.05.2008
Aktenzeichen: 514 C 17158/07
RRa 2008, 229