Enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Möbelhauses die Berechtigung, bei einem grundlosen Vertragsrücktritt des Kunden eine Stornierungsgebühr von 25 Prozent des Kaufpreises zu erheben, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden. Vielmehr kommt das Möbelhaus seinen Kunden durch das Einräumen des Stornierungsrechts, ohne hierzu rechtlich verpflichtet zu sein, entgegen.
Ein betroffener Kunde kann sich auch nicht darauf berufen, mangels ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache die AGB nicht verstanden zu haben.
Urteil des AG München vom 14.02.2008
Aktenzeichen: 264 C 32516/07
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