Das Oberlandesgericht weist in einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers darauf hin, dass zwischen der gesellschaftsrechtlichen Abberufung und der Kündbarkeit des Anstellungsverhältnisses des Geschäftsführers unterschieden werden muss. Es ist zwar sinnvoll, dass mit dem Ende der Anstellung auch die Bestellung zum Geschäftsführer beendet wird. Das gilt umgekehrt aber nicht in gleicher Weise, da es durchaus Fälle gibt, in denen die Beendigung der Geschäftsführerposition nicht automatisch zur Beendigung des Anstellungsvertrags führt.
Diesen Fall nahm das Gericht an, wenn der Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers ergänzend auf den Bundesangestelltentarif (BAT) Bezug nimmt. Gemäß § 53 Abs. 3 BAT ist dann ein Geschäftsführer nach 15-jähriger Betriebszugehörigkeit und einem Alter von über 40 Jahren ordentlich nicht mehr kündbar.
Urteil des OLG Köln vom 30.10.2008
Aktenzeichen: 18 U 21/08
Pressemitteilung des OLG Köln