Auch Anzeigentexte können Urheberrechtsschutz genießen. So verurteilte das Landgericht München I einen gewerblichen Heiratsvermittler auf Unterlassung, der den Anzeigentext für denselben Kunden wortwörtlich von einem Konkurrenten abgeschrieben und seinerseits veröffentlicht hatte. In der beanstandeten Anzeige war der Kunde lediglich um einen Zentimeter geschrumpft. Ansonsten glichen sich die Annoncen aber fast bis auf’s i-Tüpfelchen.
Urteil des LG München I vom 12.11.2008
Aktenzeichen: 21 O 3262/08
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