Ein Pkw fuhr in die Autobahn ein und zwang dadurch einen auf der rechten Spur fahrenden Lkw zu einem derart starken Bremsmanöver, dass ein nachfolgender Lkw auf den abbremsenden Lkw auffuhr. Das Kammergericht Berlin hatte zu entscheiden, wie der Schaden zwischen den Unfallbeteiligten zu verteilen ist.
Da der Fahrer des auffahrenden Lkws den notwendigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hatte, traf ihn das überwiegende Verschulden in Höhe von zwei Dritteln. Für das verbleibende Drittel musste der in die Autobahn einfahrende Pkw-Fahrer einstehen.
Urteil des KG Berlin vom 09.06.2008
Aktenzeichen: 12 U 90/07
DAR 2008, 701
KGR Berlin 2009, 5