Wer als Beifahrer unangeschnallt bei einem Verkehrsunfall verletzt wird, muss sich in der Regel ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn die Verletzungen im angeschnallten Zustand nicht oder nicht in dem Maße eingetreten wären. Ein Mitverschulden scheidet jedoch aus, wenn der Unfall mit einem Oldtimer ohne Sicherheitsgurte geschieht, der nach den gesetzlichen Vorschriften auch nicht nachgerüstet werden musste.
Urteil des LG Köln vom 08.11.2007
Aktenzeichen: 2 O 497/06
DAR 2008, 707