Während eines Fahrsicherheitstrainings sind die Fahrzeuge der Teilnehmer durch die bestehende Haftpflichtversicherung geschützt. Dieser Schutz besteht auch bei anlässlich des Sicherheitstrainings durchgeführten Autorennen, bei denen es weniger um eine gute Platzierung, sondern in erster Linie darum geht, das eigene Auto auch unter extremen Bedingungen – nasse oder vereiste Fahrbahn, Bremsen bei hohen Geschwindigkeiten – beherrschen zu lernen. Stoßen anlässlich eines solchen Rennens zwei teilnehmende Fahrzeuge zusammen, hat die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs für den Schaden einzustehen, dessen Fahrer den hierfür ursächlichen Fahrfehler begangen hat.
Hinweis: Bei reinen Autorennen besteht nach den Vertragsbedingungen hingegen kein Versicherungsschutz.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 21.10.2008
Aktenzeichen: 10 U 36/08
Pressemitteilung des OLG Karlsruhe