Die Gefahr eines Überfalls in Urlaubsregionen gilt als allgemeines Lebensrisiko. Mit dieser Begründung wies das Landgericht Frankfurt am Main die Klage eines deutschen Ehepaares gegen den Reiseveranstalter ab, den es haftbar machen wollte, weil es auf der Busfahrt vom Flughafen in der brasilianischen Stadt Salvador zum Hotel von Banditen ausgeraubt wurde. Der Veranstalter war nicht verpflichtet, trotz der als unsicher bekannten Gegend für Polizeischutz zu sorgen.
Urteil des LG Frankfurt/Main vom 27.11.2008
Aktenzeichen: 2-19 O 105/08
Pressemitteilung des LG Frankfurt/Main