Erteilt ein Kreditinstitut über ein Unternehmen, das ein Girokonto bei ihm führt, schuldhaft eine falsche Bonitätsauskunft, so kommt ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Nebenpflicht aus dem Giroverhältnis in Betracht.
Auf Verlangen des Kunden hat die Bank mitzuteilen, an wen sie und ihre falsch informierten Vertragspartner die unzutreffende Bonitätsauskunft weitergeleitet haben, wenn der Kunde nur so in der Lage ist, seine Schadensersatzansprüche zu beziffern.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 21.10.2008
Aktenzeichen: 17 U 222/07
OLGR Karlsruhe 2008, 914