Ein Motorradfahrer fuhr bei guten Sicht- und Lichtverhältnissen auf der Autobahn auf einen Lkw auf, der während eines Überholvorgangs auf der Überholspur einen nicht vorhersehbaren Defekt erlitten hatte und dessen Fahrer daraufhin sein Fahrzeug hatte ausrollen lassen. Das Oberlandesgericht kam zu dem Ergebnis, dass der Motorradfahrer, der bei dem Aufprall ums Leben kam, gegen das Sichtfahrverbot verstoßen hatte und bewertete sein Mitverschulden mit 40 Prozent. Das überwiegende Verschulden des Lkw-Fahrers begründet das Brandenburgische Oberlandesgericht u.a. damit, dass dieser nicht gleich das Warnblinklicht einschaltete, als er die Panne bemerkte.
Urteil des OLG Brandenburg vom 17.07.2008
Aktenzeichen: 12 U 46/07
NJW-Spezial 2008, 618