Die Äußerung gegenüber einem Polizisten im Rahmen einer Vernehmung zu einem Verkehrsdelikt „Sie sind mir ein komischer Vogel“ stellt nach Auffassung des Oberlandesgerichts Bamberg keine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne dar.
Beschluss des OLG Bamberg vom 11.06.2008
Aktenzeichen: 3 Ss 64/08
DAR 2008, 531