Erhält die Witwe eines an den Folgen eines ärztlichen Fehlers verstorbenen Patienten von der Versicherung des Arztes bzw. des Krankenhauses eine Unterhaltsrente, unterliegen die Zahlungen nicht der Einkommensteuer.
Urteil des BFH vom 26.11.2008
Aktenzeichen: X R 31/07
NWB 2009, 347