Immer wieder werden in unzulässiger Weise Namen und Bilder Prominenter zu Werbezwecken gebraucht, ohne die vorherige Zustimmung des Betroffenen einzuholen und ohne diesem das übliche Honorar zukommen zu lassen.
So verbot das Landgericht München I einer Brauerei, in Rundfunkspots oder sonst wie das von ihr hergestellte Bier mit dem Text „Frisch, sauber, rein, neudeutsch sagt man clean und genau woher meinen Sie, dass so Worte kommen wie Klinsmann …“ zu bewerben. Der frühere Fußball-Nationalspieler und derzeitige Trainer des FC Bayern hatte der Werbung mit seinem Namen nicht zugestimmt und wollte diese auch nicht dulden.
Urteil des LG München I vom 11.02.2009
Aktenzeichen: 9 O 16992/08
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