Ein durchschnittlich aufmerksamer Fußgänger sollte wissen, dass sich unter laubbedeckten Stellen auf der Fahrbahn Hindernisse in Form von Vertiefungen, Stufen oder Ähnlichem befinden können und sich dementsprechend vorsichtig verhalten. Mit dieser Begründung wies das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Klage einer Passantin gegen die Stadt Frankfurt ab. Die Frau war über die laubbedeckte Kante einer Verkehrsinsel gestürzt.
Beschluss des OLG Frankfurt vom 11.09.2008
Aktenzeichen: 1 U 301/07
OLGR Frankfurt 2009, 51