Die Löschung einer GmbH im Handelsregister führt jedenfalls dann nicht zur Beendigung der aktiven Parteifähigkeit der GmbH, wenn noch vermögenswerte Ansprüche geltend gemacht werden.
Im Übrigen ist die GmbH prozessführungsbefugt, wenn für sie ein Nachtragsliquidator bestellt worden ist. Hierfür ist laut Oberlandesgericht Koblenz kein Gesellschafterbeschluss, sondern lediglich ein Beschluss des Registergerichts erforderlich.
Urteil des OLG Koblenz vom 09.03.2007
Aktenzeichen 8 U 228/06
OLGR Koblenz 2007, 532