Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einem Unternehmer aus Südniedersachsen untersagt, gewerblich Eintrittskarten für Heimspiele des 1. FC Nürnberg insbesondere über Internet-Auktionshäuser zu einem höheren Preis weiterzuveräußern, als ihn der Bundesligaverein selbst fordert. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der 1. FC Nürnberg den gewerblichen Weiterverkauf von Eintrittskarten zu Heimspielen der eigenen Mannschaft in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam untersagt. Auch hat der Verein ein berechtigtes Interesse daran, dass sich keine Schwarzmarktstrukturen bilden. Neben seinen eigenen wirtschaftlichen Interessen muss er auch auf seine Fans Rücksicht nehmen, die attraktive Heimspiele zu erschwinglichen Preisen besuchen wollen.
Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 12.07.2007
Aktenzeichen: 1 HK O 3849/07
Pressemitteilung des LG Nürnberg-Fürth