Nach einem mehrwöchigen Krankenhausaufenthalt wegen eines Schlaganfalls wurden bei einer 70-jährigen Frau ein Druckgeschwür am Steißbein sowie eines unterhalb des linken Knies festgestellt. In der Folgezeit traten weitere Druckgeschwüre auf. Die Frau musste infolgedessen insgesamt fünfmal operiert werden, bis ihr schließlich der linke Oberschenkel amputiert werden musste. Sie verklagte daraufhin das Krankenhaus auf Zahlung eines Schmerzensgeldes, da ihrer Auffassung nach die Druckgeschwüre und damit auch die Amputation Folge der mangelhaften Pflege waren.
Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger bestätigte, dass die Frau nicht nach dem pflegerisch-medizinischen Standard versorgt wurde. Dieser sieht in solchen Fällen ein regelmäßiges Umlagern der Patienten in Abständen von unter drei Stunden vor. Somit war das beklagte Krankenhaus für die Druckgeschwüre am Steiß und im Bereich der Kniekehle und letztlich auch für die notwendig gewordene Beinamputation verantwortlich.
Urteil des LG München I vom 14.01.2009
Aktenzeichen: 9 O 10239/04
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